Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, Angebote, Verträge und Aufträge der Croviax Solutions OOD.
Croviax Solutions OOD
Mestnost Lahana
K-s Madzestik Vilidzh 107
8200 Pomorie
Oblast Burgas
Bulgarien
E-Mail: office@croviax.ch
Webseite: croviax.ch
Diese AGB gelten gegenüber Geschäftskunden, insbesondere Unternehmen, Selbstständigen, Organisationen und juristischen Personen. Die Dienstleistungen von Croviax richten sich grundsätzlich an Geschäftskunden und nicht an Verbraucher im privaten Bereich.
Die AGB gelten insbesondere für Backoffice-, Administrations-, Support-, Recherche-, Datenmanagement-, Dokumentations- und vergleichbare Dienstleistungen sowie für weitere zwischen Croviax und dem Kunden individuell vereinbarte Leistungen.
Soweit zwischen Croviax und dem Kunden eine individuelle schriftliche Vereinbarung, ein Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein Vertrag abgeschlossen wurde, gehen die darin ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarungen diesen AGB vor.
Abweichende Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Croviax Solutions OOD diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Croviax Solutions OOD und dem Kunden kommt insbesondere durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, die Bestätigung per E-Mail, die Unterzeichnung eines Vertrags oder durch einen ausdrücklich bestätigten Kundenauftrag zustande.
Beginnt Croviax auf ausdrücklichen Wunsch oder aufgrund einer eindeutigen Beauftragung des Kunden bereits mit der Leistungserbringung, gilt der entsprechende Auftrag ebenfalls als erteilt.
Angebote von Croviax Solutions OOD sind, sofern im jeweiligen Angebot nicht anders angegeben, unverbindlich und für die darin genannte Gültigkeitsdauer gültig.
Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, der Beginn der Zusammenarbeit sowie gegebenenfalls Laufzeit, Stundenumfang oder weitere Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder bestätigten Kundenauftrag.
Änderungen oder Ergänzungen eines vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der gegenseitigen Bestätigung, beispielsweise per E-Mail.
Kostenlose Testphase: Croviax Solutions OOD bietet eine kostenlose Testphase von 30 Kalendertagen an. Diese umfasst eine im Voraus vereinbarte Aufgabe beziehungsweise einen Arbeitsprozess mit maximal 20 Stunden produktiver Arbeitszeit insgesamt. Der konkrete Umfang wird im Onboarding festgelegt.
Die Testphase endet automatisch. Eine kostenpflichtige Zusammenarbeit entsteht nur durch eine ausdrückliche Buchung des Kunden.
3. Leistungen von Croviax Solutions OOD
Croviax Solutions OOD erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Operational Support, Backoffice, Administration, Recherche, Datenmanagement, Dokumentenvorbereitung, Kommunikationsunterstützung sowie verwandten operativen Tätigkeiten.
Dazu können insbesondere gehören: Backoffice- und Administrationsaufgaben, Datenpflege und Datenmanagement, Recherchearbeiten, Dokumentenvorbereitung, E-Mail- und Kommunikationsunterstützung, Aufgabenkoordination, Vorbereitung von Listen, Tabellen und Reports, Unterstützung bei wiederkehrenden operativen Prozessen sowie administrative Unterstützung in regulierten Branchen und im Pharma- und Healthcare-Umfeld.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, bestätigten Kundenauftrag oder einer während der Zusammenarbeit zwischen Croviax und dem Kunden eindeutig vereinbarten Aufgabenstellung.
Croviax erbringt die vereinbarten Leistungen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Arbeitsanweisungen und Vorgaben. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Croviax die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Soweit Croviax administrative oder unterstützende Tätigkeiten in fachlich oder regulatorisch geprägten Bereichen übernimmt, verbleiben fachliche, rechtliche, regulatorische oder unternehmerische Entscheidungen beim Kunden beziehungsweise bei den dafür verantwortlichen Fachpersonen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Croviax ist berechtigt, zur effizienten Leistungserbringung geeignete interne Systeme, Automatisierungen und KI-gestützte Werkzeuge einzusetzen, soweit dies unter Einhaltung der vereinbarten Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen erfolgt.
4. Keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung
Croviax Solutions OOD erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung, medizinische Beratung, Anlage- oder Finanzberatung oder sonstige Tätigkeiten, deren Ausübung eine besondere gesetzliche oder behördliche Zulassung erfordert, sofern eine solche Tätigkeit nicht ausdrücklich zulässig und gesondert vereinbart wurde.
Bei regulatorischen, pharmazeutischen, administrativen oder anderen fachlich geprägten Aufgaben unterstützt Croviax Solutions OOD operativ und administrativ. Die fachliche Bewertung, finale Prüfung, Freigabe, Einreichung sowie rechtliche oder regulatorische Verantwortung verbleiben beim Kunden beziehungsweise bei den hierfür verantwortlichen Fachpersonen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die fachliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und endgültige Verwendung der von Croviax Solutions OOD vorbereiteten Unterlagen, Daten, Inhalte oder Arbeitsergebnisse.
Croviax darf sich bei der Bearbeitung auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Vorgaben und Freigaben verlassen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich erkennbar ist.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Croviax Solutions OOD alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Vorgaben und Dateien rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
Dazu gehören insbesondere klare Aufgabenbeschreibungen, vollständige Dokumente und Daten, erforderliche Zugänge zu Systemen, interne Vorgaben und Arbeitsanweisungen, Fristen und Prioritäten sowie notwendige Rückmeldungen, Entscheidungen und Freigaben.
Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die Croviax zur Verfügung gestellten Daten, Dokumente, Informationen und Zugänge für die vereinbarten Zwecke bereitzustellen beziehungsweise zugänglich zu machen.
Verzögerungen, Fehler oder Mehraufwand, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten von Croviax Solutions OOD. Vereinbarte Fristen können sich entsprechend angemessen verlängern.
Entsteht Croviax aufgrund solcher Umstände zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zu den vereinbarten beziehungsweise anwendbaren Konditionen zusätzlich verrechnet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, Croviax unverzüglich über Änderungen zu informieren, die für die Bearbeitung eines Auftrags relevant sind.
6. Zugänge, Systeme und Kommunikation
Soweit Croviax Solutions OOD dem Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit Zugänge zu digitalen Systemen, gemeinsamen Arbeitsbereichen, Dateien oder sonstigen technischen Ressourcen bereitstellt, dürfen diese ausschliesslich für die vereinbarte Zusammenarbeit verwendet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, ihm bereitgestellte Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, angemessen zu schützen und nicht unberechtigt an Dritte weiterzugeben.
Stellt der Kunde Croviax Zugänge zu eigenen Systemen, Plattformen oder Anwendungen zur Verfügung, dürfen diese von Croviax ausschliesslich im für den jeweiligen Auftrag erforderlichen Umfang verwendet werden.
Der Kunde bleibt für die Vergabe und Rechtmässigkeit der von ihm bereitgestellten Zugriffsberechtigungen verantwortlich.
Croviax kann für die Leistungserbringung insbesondere Google Workspace, interne Croviax-Systeme, Automatisierungen sowie weitere geeignete technische Werkzeuge einsetzen. Zugriffe innerhalb der Croviax-Systeme werden entsprechend den jeweiligen Aufgaben und Berechtigungen beschränkt.
Croviax Solutions OOD ist berechtigt, Zugänge vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht, ein Missbrauch vermutet wird, gesetzliche oder vertragliche Pflichten dies erfordern oder die weitere Nutzung die Sicherheit von Croviax, Kunden oder Dritten gefährden könnte.
Elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail oder über vereinbarte digitale Kommunikationskanäle, gilt grundsätzlich als zulässige Form der Kommunikation zwischen Croviax und dem Kunden.
7. Vergütung und Preise
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, Vertrag, bestätigten Kundenauftrag oder einer sonstigen ausdrücklich vereinbarten Preisregelung.
Soweit nicht anders vereinbart, werden Preise in Schweizer Franken (CHF) angegeben und abgerechnet.
Leistungen können je nach Vereinbarung insbesondere auf Stundenbasis, als monatliches Leistungspaket, Projektpreis, Retainer oder auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung abgerechnet werden.
Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt die Verrechnung auf Grundlage der tatsächlich erbrachten und dokumentierten Arbeitszeit zu dem für den jeweiligen Kunden vereinbarten Stundensatz.
Zusatzleistungen, Sonderaufgaben oder Leistungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nur nach entsprechender Abstimmung mit dem Kunden erbracht und können zusätzlich verrechnet werden.
Soweit gesetzlich erforderlich, verstehen sich die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Steuern, Abgaben oder vergleichbaren gesetzlichen Belastungen.
Preisänderungen für laufende Vertragsverhältnisse werden dem Kunden vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Bereits verbindlich vereinbarte Leistungen bleiben von einer späteren Preisänderung unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8. Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen
Croviax Solutions OOD stellt Rechnungen grundsätzlich elektronisch, insbesondere per E-Mail, aus.
Sofern im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Kundenauftrag nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei monatlichen Leistungspaketen, Retainern oder einer laufenden Zusammenarbeit kann vereinbart werden, dass die Vergütung monatlich im Voraus in Rechnung gestellt wird.
Bei Erstaufträgen, grösseren Projekten oder aus anderen sachlich begründeten Gründen kann Croviax Solutions OOD eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Die Aufnahme oder Fortsetzung der Leistungserbringung kann vom Eingang der vereinbarten Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Zusätzliche Stunden, Zusatzleistungen oder sonstiger nach vorheriger Abstimmung entstandener Mehraufwand können separat beziehungsweise mit der nächsten regulären Abrechnung in Rechnung gestellt werden.
Zahlungen sind auf das von Croviax Solutions OOD auf der jeweiligen Rechnung angegebene Konto zu leisten. Etwaige Bank-, Überweisungs- oder Fremdwährungsgebühren, die auf Seiten des Kunden beziehungsweise seiner Zahlungsstelle entstehen, trägt der Kunde.
Massgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der vollständige Zahlungseingang bei Croviax Solutions OOD.
9. Zahlungsverzug
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Croviax Solutions OOD berechtigt, eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung zu versenden und dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Zahlung zu setzen.
Während eines bestehenden Zahlungsverzugs kann Croviax Solutions OOD nach entsprechender Mitteilung insbesondere noch nicht erbrachte Leistungen vorübergehend pausieren, laufende Aufgaben unterbrechen, die Herausgabe noch nicht geschuldeter Arbeitsergebnisse bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten oder weitere Leistungen von einer Vorauszahlung abhängig machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für überfällige Forderungen können Verzugszinsen in der jeweils gesetzlich zulässigen beziehungsweise anwendbaren Höhe verlangt werden.
Angemessene Mahn-, Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit diese tatsächlich entstehen und gesetzlich zulässig sind.
Bleibt eine wesentliche fällige Forderung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist unbezahlt, kann Croviax Solutions OOD die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund ausserordentlich beenden, soweit die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Bereits erbrachte Leistungen und bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstandene fällige Forderungen bleiben auch nach Beendigung der Zusammenarbeit geschuldet.
Die Geltendmachung weiterer nachweisbarer Ansprüche oder Schäden bleibt vorbehalten.
10. Leistungsänderungen und Zusatzaufwand
Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Leistungen, die nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, kann der dadurch entstehende Mehraufwand zusätzlich verrechnet werden.
Dies gilt insbesondere bei Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzlichen Aufgaben, nachträglich geänderten Vorgaben, zusätzlichen Korrekturen aufgrund neuer Kundenwünsche, zusätzlichen Meetings oder Abstimmungen sowie bei Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Auftrags.
Croviax Solutions OOD informiert den Kunden nach Möglichkeit vor Beginn über wesentlichen zusätzlichen Aufwand und stimmt dessen Durchführung mit dem Kunden ab.
Soweit eine Änderung Auswirkungen auf vereinbarte Fristen, Kapazitäten oder Preise hat, werden diese entsprechend angepasst und dem Kunden mitgeteilt.
Geringfügige Anpassungen, die üblicherweise Bestandteil der vereinbarten Leistung sind und keinen wesentlichen Mehraufwand verursachen, gelten nicht automatisch als Zusatzleistung.
11. Fristen und Lieferung
Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen Croviax Solutions OOD und dem Kunden ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder bestätigt wurden.
Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Fristen ist, dass der Kunde alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Entscheidungen und Freigaben vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt.
Verzögert sich die Mitwirkung des Kunden oder ändern sich nachträglich die Anforderungen beziehungsweise der vereinbarte Leistungsumfang, verlängern sich betroffene Fristen angemessen.
Croviax Solutions OOD informiert den Kunden nach Möglichkeit über erkennbare wesentliche Verzögerungen.
Arbeitsergebnisse können, soweit für den jeweiligen Auftrag geeignet, elektronisch beziehungsweise über die zwischen Croviax und dem Kunden vereinbarten Kommunikations- oder Übermittlungswege bereitgestellt werden.
Croviax Solutions OOD haftet nicht für Verzögerungen, soweit diese durch Umstände verursacht werden, die Croviax nicht zu vertreten hat. Dazu können insbesondere Ausfälle oder Störungen bei Drittanbietern, Kommunikations- oder IT-Systemen, höhere Gewalt, behördliche Massnahmen oder sonstige ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Croviax liegende Umstände gehören.
Bei vorübergehenden Hindernissen verschiebt sich die Leistungserbringung grundsätzlich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
12. Abnahme und Beanstandungen
Der Kunde ist verpflichtet, von Croviax Solutions OOD bereitgestellte Arbeitsergebnisse innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Fehler oder Abweichungen möglichst zeitnah mitzuteilen.
Offensichtliche Beanstandungen sollen Croviax Solutions OOD grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung des jeweiligen Arbeitsergebnisses schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
Die Beanstandung soll den beanstandeten Punkt möglichst konkret beschreiben, damit Croviax eine Prüfung und gegebenenfalls Korrektur vornehmen kann.
Berechtigte Beanstandungen, die auf einer von Croviax zu vertretenden Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang beruhen, werden innerhalb einer angemessenen Frist nach Möglichkeit korrigiert.
Änderungen, Ergänzungen oder Korrekturen, die auf nachträglich geänderten Kundenwünschen, neuen Informationen, geänderten Vorgaben oder Umständen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Croviax beruhen, gelten als Zusatzaufwand und können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich verrechnet werden.
Gesetzlich bestehende Rechte des Kunden bei nicht erkennbaren beziehungsweise erst später feststellbaren Mängeln bleiben von der vorstehenden Prüf- und Mitteilungsregelung unberührt.
13. Kündigung und Beendigung der Zusammenarbeit
Laufende monatliche Leistungspakete oder auf unbestimmte Zeit vereinbarte Zusammenarbeiten können, sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Bereits bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen, vereinbarte laufende Vergütungen sowie sonstige bereits entstandene und fällige Forderungen sind vom Kunden vollständig zu bezahlen.
Bei Projektaufträgen oder einmaligen Aufträgen kann der Kunde die weitere Bearbeitung vorzeitig beenden. In diesem Fall sind die bis zum Zeitpunkt der Beendigung tatsächlich erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten zu vergüten.
Soweit für einen Auftrag ausdrücklich Kapazitäten verbindlich reserviert wurden und diese aufgrund einer kurzfristigen Beendigung nicht anderweitig eingesetzt werden können, können entsprechende Kosten nur verlangt werden, wenn dies im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Auftrag vereinbart wurde.
Beide Parteien können die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund ausserordentlich beenden, wenn die Fortsetzung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist.
Ein wichtiger Grund für Croviax Solutions OOD kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Mahnung wesentliche fällige Zahlungen nicht leistet, erhebliche Mitwirkungspflichten verletzt, erforderliche Informationen oder Zugänge dauerhaft nicht bereitstellt, rechtswidrige Tätigkeiten verlangt, Sicherheits- oder Datenschutzanforderungen erheblich verletzt oder die weitere Zusammenarbeit aus anderen schwerwiegenden Gründen unzumutbar wird.
Soweit der wichtige Grund behebbar ist, soll der betroffenen Partei grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Behebung eingeräumt werden.
Die Beendigung der Zusammenarbeit berührt bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie Regelungen, die ihrer Natur nach über die Vertragsbeendigung hinaus gelten sollen, insbesondere Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Haftungsregelungen, nicht.
14. Arbeitsergebnisse, Eigentum und Nutzungsrechte
Vom Kunden bereitgestellte Daten, Dokumente, Inhalte, Vorlagen und sonstige Unterlagen bleiben im Eigentum beziehungsweise in der Rechtsinhaberschaft des Kunden oder der jeweiligen Rechteinhaber.
Soweit Croviax Solutions OOD im Rahmen eines Auftrags individuelle Arbeitsergebnisse für den Kunden erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte, soweit solche Rechte rechtlich übertragbar sind und nichts anderes vereinbart wurde.
Interne Methoden, Prozesse, Systeme, Automatisierungen, Vorlagen, Checklisten, Arbeitsweisen, Strukturen, Konzepte, Know-how und sonstige bereits vor oder unabhängig vom jeweiligen Kundenauftrag bestehende Materialien von Croviax Solutions OOD verbleiben bei Croviax.
Werden solche Croviax-eigenen Bestandteile für die Erstellung eines kundenspezifischen Arbeitsergebnisses verwendet, erhält der Kunde daran nur die Nutzungsrechte, die für die vertragsgemässe Verwendung des jeweiligen Arbeitsergebnisses erforderlich sind.
Eine eigenständige Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weiterveräusserung oder kommerzielle Verwertung interner Croviax-Vorlagen, Systeme, Methoden oder sonstiger nicht ausdrücklich für den Kunden zur Weitergabe bestimmter Materialien ist ohne vorherige Zustimmung von Croviax Solutions OOD nicht zulässig.
Rechte Dritter, insbesondere an Software, Plattformen, Bildern, Schriften, Vorlagen oder sonstigen fremden Inhalten, richten sich nach den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der betreffenden Rechteinhaber.
15. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, Zugangsdaten, Dokumente, interne Informationen, Arbeitsanweisungen und sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschliesslich für die Durchführung der vereinbarten Zusammenarbeit verwendet und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.
Croviax Solutions OOD stellt sicher, dass Mitarbeitende sowie gegebenenfalls beigezogene Dienstleister oder Partner, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, zu einer angemessenen Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren, rechtmässig von einem berechtigten Dritten erhalten wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften beziehungsweise behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
Soweit eine Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen erforderlich ist, wird – soweit rechtlich zulässig – nur der notwendige Umfang offengelegt.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, solange die betreffenden Informationen ihrem Wesen nach vertraulich sind oder gesetzliche beziehungsweise vertragliche Geheimhaltungspflichten bestehen.
16. Datenschutz und Auftragsbearbeitung
Croviax Solutions OOD bearbeitet Personendaten unter Beachtung der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften sowie der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
Soweit Croviax Solutions OOD Personendaten ausschliesslich im Auftrag und nach den Weisungen eines Kunden bearbeitet, handelt Croviax – je nach anwendbarem Datenschutzrecht – als Auftragsbearbeiter beziehungsweise Auftragsverarbeiter.
In diesen Fällen bestimmt grundsätzlich der Kunde Zweck und wesentliche Rahmenbedingungen der Datenbearbeitung und bleibt im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortlichkeit für die Rechtmässigkeit der Datenbearbeitung sowie für erforderliche Informationen gegenüber betroffenen Personen verantwortlich.
Soweit gesetzlich erforderlich, schliessen Croviax Solutions OOD und der Kunde eine separate Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung beziehungsweise Auftragsverarbeitung ab. Diese kann insbesondere Gegenstand und Dauer der Bearbeitung, Art und Zweck der Datenbearbeitung, Kategorien von Personendaten und betroffenen Personen, Weisungsrechte, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen, den Einsatz weiterer Dienstleister sowie Rückgabe oder Löschung von Daten regeln.
Croviax bearbeitet solche Personendaten grundsätzlich nur im Rahmen des vereinbarten Kundenauftrags und entsprechend den dokumentierten Weisungen des Kunden, soweit Croviax nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu einer anderen Bearbeitung verpflichtet ist.
Der Kunde stellt sicher, dass die Croviax zur Verfügung gestellten oder zugänglich gemachten Personendaten rechtmässig erhoben, bearbeitet und an Croviax übermittelt beziehungsweise für die vereinbarte Bearbeitung zugänglich gemacht werden dürfen.
Kommt nach einer kostenlosen Testphase keine kostenpflichtige Zusammenarbeit zustande, werden die im Rahmen des Tests bearbeiteten Kundendaten spätestens 90 Kalendertage nach Testende gelöscht oder auf Wunsch des Kunden zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Einzelheiten zur allgemeinen Datenbearbeitung durch Croviax, zu eingesetzten technischen Dienstleistern, internationalen Datenübermittlungen und Sicherheitsmassnahmen ergeben sich ergänzend aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Croviax.
17. Einsatz von Mitarbeitenden und Dienstleistern
Croviax Solutions OOD ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeitende sowie – soweit erforderlich – externe technische oder fachliche Dienstleister einzusetzen.
Die Auswahl und Zuweisung der eingesetzten Mitarbeitenden erfolgt durch Croviax unter Berücksichtigung der jeweiligen Aufgaben, erforderlichen Kenntnisse sowie eingerichteten Zugriffs- und Berechtigungskonzepte.
Personen, die Zugang zu vertraulichen Informationen, Kundenunterlagen oder Personendaten erhalten, werden entsprechend ihrer Tätigkeit zu Vertraulichkeit und zum angemessenen Umgang mit diesen Informationen verpflichtet.
Croviax kann für die Leistungserbringung insbesondere technische Infrastruktur, Cloud-, Software-, Kommunikations- oder Sicherheitsdienstleister einsetzen, soweit deren Nutzung mit den anwendbaren Datenschutz-, Vertraulichkeits- und Sicherheitsanforderungen vereinbar ist.
Soweit ein solcher Dienstleister im Rahmen einer Auftragsbearbeitung beziehungsweise Auftragsverarbeitung als Unterauftragsbearbeiter oder Unterauftragsverarbeiter eingesetzt wird, erfolgt dessen Einsatz nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und der gegebenenfalls mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung beziehungsweise Auftragsverarbeitung.
Die Einschaltung von Mitarbeitenden oder Dienstleistern entbindet Croviax Solutions OOD nicht von den eigenen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden.
18. Haftung
Croviax Solutions OOD erbringt die vereinbarten Leistungen mit angemessener Sorgfalt und auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Vorgaben und Freigaben.
Croviax Solutions OOD haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, nach Massgabe der zwingend anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden, Produktionsausfälle oder vergleichbare mittelbare Schäden ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Croviax Solutions OOD für direkte Schäden auf den Betrag der Vergütung begrenzt, die der Kunde für den von dem Schaden betroffenen Auftrag beziehungsweise innerhalb der letzten zwölf Monate vor Eintritt des haftungsbegründenden Ereignisses an Croviax bezahlt hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist, insbesondere bei zwingend vorgeschriebener Haftung.
Croviax haftet nicht für Schäden oder Fehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Weisungen oder Freigaben des Kunden beruhen, soweit Croviax deren Fehlerhaftigkeit nicht offensichtlich erkennen musste.
Ebenso haftet Croviax nicht für Störungen, Ausfälle oder Datenverluste, die ausschliesslich durch Systeme, Software, Plattformen oder sonstige technische Dienstleistungen Dritter verursacht werden und ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Croviax liegen.
Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung, Freigabe und endgültige Verwendung der von Croviax vorbereiteten Arbeitsergebnisse verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
19. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder die vorübergehende Nichterfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese durch Ereignisse verursacht werden, die ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.
Dazu können insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, politische Ereignisse, behördliche Massnahmen, weitreichende Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, schwerwiegende Cyberangriffe, erhebliche Ausfälle wesentlicher technischer Dienstleister, Epidemien, Pandemien oder vergleichbare aussergewöhnliche Ereignisse gehören.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei nach Möglichkeit innerhalb angemessener Frist über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung.
Für die Dauer eines solchen Ereignisses ruhen die betroffenen Leistungspflichten beziehungsweise verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt so lange an, dass einer Partei die Fortsetzung der Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann, können die Parteien eine Anpassung des Leistungsumfangs oder eine Beendigung der betroffenen Leistungen vereinbaren. Gesetzliche Rechte zur Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
Bereits vor Eintritt des Ereignisses ordnungsgemäss erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig.
20. Referenzen
Croviax Solutions OOD darf den Namen, das Logo, Marken oder sonstige Kennzeichen des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden.
Eine erteilte Zustimmung kann insbesondere die Veröffentlichung auf der Website, in Präsentationen, Angeboten, sozialen Medien oder sonstigen Unternehmens- und Marketingunterlagen von Croviax umfassen.
Ohne entsprechende Zustimmung veröffentlicht Croviax keine vertraulichen Projektinformationen, internen Arbeitsabläufe, personenbezogenen Daten oder sonstigen nicht öffentlich zugänglichen Informationen des Kunden.
Eine erteilte Zustimmung zur Referenznutzung kann vom Kunden für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmässig erstellte Unterlagen müssen jedoch nicht zwingend rückwirkend zurückgerufen oder vernichtet werden, soweit dies unverhältnismässig wäre.
21. Änderungen der AGB
Croviax Solutions OOD ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Verträge und Aufträge anzupassen, insbesondere wenn sich Dienstleistungen, interne Prozesse, technische Systeme oder gesetzliche beziehungsweise regulatorische Anforderungen ändern.
Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten grundsätzlich die bei Vertragsabschluss vereinbarten beziehungsweise einbezogenen AGB, sofern zwischen Croviax und dem Kunden nicht ausdrücklich eine spätere Fassung vereinbart wird oder eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.
Wesentliche Änderungen, die ein laufendes Vertragsverhältnis betreffen sollen, werden dem Kunden vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten in geeigneter Form mitgeteilt.
Für neue Angebote, Verträge und Aufträge gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte beziehungsweise veröffentlichte aktuelle Fassung der AGB.
Das auf der Website angegebene Aktualisierungsdatum dient der Kennzeichnung der jeweils veröffentlichten Fassung.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Soweit rechtlich zulässig, soll an die Stelle der unwirksamen, ungültigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung eine zulässige Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck und der Interessenlage der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt für etwaige unbeabsichtigte Regelungslücken.
23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Croviax Solutions OOD und dem Kunden gilt, soweit gesetzlich zulässig und soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, das Recht der Republik Bulgarien.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Croviax Solutions OOD und dem Kunden sind, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, die zuständigen Gerichte am Sitz von Croviax Solutions OOD in Bulgarien zuständig.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände und sonstige zwingende Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt.
Croviax Solutions OOD bleibt berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an einem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.
24. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB können Sie Croviax Solutions OOD unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Croviax Solutions OOD
Mestnost Lahana
K-s Madzestik Vilidzh 107
8200 Pomorie
Oblast Burgas
Bulgarien
E-Mail: office@croviax.ch
Webseite: croviax.ch
Stand: August 2026
